Regeln und Sicherheit auf dem Wasser

von Christian Kohlhof (Kommentare: 0)

Schifffahrtszeichen
Ganz schön bunt und ganz schön wichtig: Fahrwassertonnen.

Wenn Motorboote und Berufsschiffahrt hupen, dann ist irgendwas. Vielleicht betrifft es ja gerade uns im Ruderboot? Sind wir auf Kollisionskurs? Grundsätzlich ist "großer Sicherheitsabstand" von allen anderen Wasserfahrzeugen immer eine gute Idee - aber man sollte sich schon auskennen.

In einer PDF-Datei der Wasser- und Schiffahrts-Verwaltung des Bundes sind alle wichtigen Sicht- und Schallzeichen dargestellt. Diese Zeichen sollte jeder Ruderer schon mal gesehen haben und beim Hören richtig zuordnen - nicht nur auf unserem heimischen Gewässer, sondern auch bei Fahrten auf anderen Flüssen, Tümpeln oder Strömen. Die Zeichen, die für Ruderer wichtig sind, finden sich auf den ersten beiden Seiten, etwas abweichende Regelungen für Seeschiffahrtsstraßen sind nicht relevant. Auf hoher See haben Ruderboote ohnehin nichts zu suchen.

Schallzeichen für Binnenschiffahrtsstraßen
Mööööp-mööööp-möpp.

Schallsignale

Ein einziger kurzer Ton bedeutet schon recht viel. Ein kurzer Hup zeigt an, dass das trötende Gefährt seinen Kurs nach Steuerbord ändert. Zwei kurze Töne: Das Schiff wird nach Backbord fahren. Drei kurze Töne, das Schiff wird rückwärts fahren. Dieses Signal hören Schweriner Ruderer vergleichsweise oft, wenn Schiffe der Weißen Flotte ihren Anleger am Schloss verlassen.

Das System setzt sich mit weiteren Signalkombinationen fort: Ein langer Ton und dann ein kurzer: Ich wende, und zwar - erkennbar an dem einen kurzen Ton - über Steuerbord. Ein langer Ton und dahinter zwei kurze: Ich wende über Steuerbord. Das sind die wesentlichen Schallsignale. Alle weiteren finden sich auch in der verlinkten PDF-Datei.

Schallzeichen für Binnenschiffahrtsstraßen
Noch mehr Mööööp.

Rolle von Ruderbooten

Bleibt die Frage, ob eigentlich auch Steuer- oder Obleute in Ruderbooten dauernd hupen müssen, wenn sie übern See fahren. Nein, natürlich nicht. Ruderboote gelten als Kleinfahrzeuge - und in ihrer speziellen Antriebsart allein durch Muskelkraft - stehen sie sozusagen fast am Ende der Nahrungskette. Der entscheidende Satz:

Kleinfahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren – also etwa Ruderboote – müssen den unter Segel fahrenden Kleinfahrzeugen ausweichen.

Grundsätzlich gilt: Die Berufsschiffahrt hat immer Vorrang. Segelboote, die ausschließlich unter Segel fahren, haben immer Vorrang.

Begegnen sich zwei Kleinfahrzeuge - dazu zählen unsere Ruderboote - dann gilt in der Regel rechts vor links, ausweichen nach Steuerbord und überholen an Backbord. Wir im Ruderboot müssen segelnden Segelbooten Vorfahrt gewähren. Maschinengetriebene Kleinfahrzeuge müssen uns Vorfahrt gewähren.

Der deutsche Ruderverband hat dazu eine umfangreiche Themenseite ins Netz gestellt. Empfehlungen, Regeln, Vorschriften sind nur einen Klick entfernt.

Zudem gibt es eine Broschüre über die Regeln der Binnenschiffahrtsstraßenordnung vom Bundesverkehrsministerium. Dieses Heft gibt es auch als PDF-Datei, betrifft vor allem die Berufsschifffahrt, ist aber sicherlich auch eine ganz spannende Lektüre. Wers ganz genau wissen will: Die Binnenschiffahrtsstraßenordnung ist gut 1000 Seiten umfangreich.

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